AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Brunottefilm - Videoproduktion

§ 1 Geltungsbereich:
Für die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und Brunottefilm - Videoproduktion gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind.

§ 2 Angebote, Vertragsabschluss, Nachtragsangebote:
Unsere Angebote sind freibleibend. Preise von Angebotserstellungen gelten vom Tage des Angebots an drei Monate. Der Vertrag kommt entweder mit der schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber per Post, E-Mail oder bei mündlich erteilten Aufträgen mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Brunottefilm - Videoproduktion zustande. Einwendungen gegen die Auftragsbestätigung sind innerhalb von drei Werktagen in schriftlicher Form anzuzeigen, ansonsten gilt der Vertrag als angenommen. Mit dem Vertragsabschluss übernimmt der Auftraggeber die Abnahmeverpflichtung. Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde liegenden Leistungen und Aufwendungen unverändert bleiben. Sämtliche Preise verstehen sich netto, zzgl. Mehrwertsteuer. Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und etwaige Versandkosten werden gesondert ausgewiesen. Zusätzliche, vom Auftraggeber im Zuge der Projektdurchführung geforderten Leistungen bedingen ein schriftliches Nachtragsangebot mit entsprechender Beauftragung und Bestätigung. Die zusätzlichen Leistungen werden erst nach Auftragsklarheit erbracht. Die Brunottefilm - Videoproduktion haftet in diesem Fall nicht für Verschiebungen im Liefertermin, wenn diese auf eine verspätete Auftragsklarheit im Bereich der Zusatzleistungen zurückzuführen ist.

§ 3 Stornierung:
Eine Stornierung ist nur in begründeten Ausnahmefällen auf schriftlichem Wege möglich. In diesem Fall werden die bereits begonnenen Arbeiten, Aufwendungen und Fremdkosten gemäß dem Grad ihrer Fertigstellung in Rechnung gestellt zzgl. einer Stornogebühr in Höhe von 20 % des Netto-Auftragswertes. Das Eigentum an der halbfertigen bzw. fertigen stornierten Ware bleibt bei der Brunottefilm - Videoproduktion.

§ 4 Zahlungsbedingungen:
Der Auftraggeber begleicht die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt. Der Rechnungsbetrag soll auf das von der Videoproduktion angegebene Bankkonto überwiesen werden. Andere Zahlungsmethoden sind, je nach Vereinbarung, möglich. Bei Erstaufträgen ist die Brunottefilm - Videoproduktion berechtigt, ganz oder teilweise Vorkasse zu verlangen. Dies gilt auch bei Zweifeln an einem fristgerechten Ausgleich offener Forderungen. Bei Aufträgen mit einem hohen Fremd- oder Produktionskostenanteil ist die Brunottefilm - Videoproduktion berechtigt, eine Vorauszahlung in voller oder teilweiser Höhe zu verlangen bzw. die Aufträge nicht auf eigene Verantwortung, sondern im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu erteilen. Die Brunottefilm - Videoproduktion ist berechtigt, im Projektverlauf mehrere Abschlagsrechnungen zu stellen. Skonto darf vom Auftraggeber nur in der auf der Rechnung angegebenen Form gezogen werden.

§ 5 Zahlungsweise:
Die Zahlung hat mittels Bank- oder Postüberweisung zu erfolgen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung und Benachrichtigung haftet die Brunottefilm - Videoproduktion nicht, sofern der Brunottefilm - Videoproduktion oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§ 6 Zahlungsverzug:
Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Verzug und geht ein von ihm gegebener Wechsel oder Scheck zu Protest oder wird insbesondere eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt, ist die Brunottefilm - Videoproduktion berechtigt, Vorauszahlung und sofortige Zahlungen aller offenen, auch der noch nicht fälligen zu verlangen. Desweiteren ist die Brunottefilm - Videoproduktion berechtigt, noch nicht gelieferte Ware zurückzuhalten sowie die Arbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen mindestens in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht berührt.

§ 7 Annahmeverzug:
Die Abnahme der Ware durch den Käufer/Auftraggeber ist eine vertragliche Hauptpflicht. Befindet er sich mit der Abnahme des Gewerks / der Ware in Verzug und leistet er eine geforderte Vorauszahlung nicht, so ist die Brunottefilm - Videoproduktion berechtigt, einen pauschalen Schadensersatzanspruch neben etwa bereits entstandenen Frachtkosten in Höhe von 40% des Netto-Warenwertes geltend zu machen. Bei speziell für den Auftraggeber erstellten oder gefertigten Waren gilt eine 100-prozentige Schadensersatzforderung als vereinbart.

§ 8 Liefertermine:
Liefertermine sind nur gültig, soweit sie von der Brunottefilm - Videoproduktion ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Abweichungen von bestätigten Lieferterminen werden von der Brunottefilm - Videoproduktion schriftlich angezeigt und begründet. Ist die Verzögerung auf den Auftraggeber zurückzuführen, gilt der nächstmögliche Liefertermin als vertraglich vereinbart. Gerät die Brunottefilm - Videoproduktion ohne Einwirkung des Auftraggebers mit seinen Leistungen in Verzug, so ist Brunottefilm - Videoproduktion zunächst eine angemessene Nachfrist von 4 Wochen zu gewähren. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Verzögert sich die Lieferung bzw. Herstellung der Ware in Folge von Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr oder anderen Fällen höherer Gewalt, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der hierdurch entstanden Verzögerungen.

§ 9 Projektdatenspeicherung:
Drei Monate nach Abschluss des Projekts werden alle Projektdaten gelöscht. Eine kostenpflichtige Archivierung ist nach ausdrücklicher Absprache möglich.
Bei Verzögerungen oder Pausieren der Nachbearbeitung durch den Auftraggeber von mehr als drei Monaten behält sich Brunottefilm - Videoproduktion das Recht vor, eine Archivierungsgebühr zu erheben.

§ 10 Warenversand:
Ein erforderlicher Versand der Ware erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Eine Haftung für die Brunottefilm - Videoproduktion für Versandschäden besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Transport-Versicherungen werden von der Brunottefilm - Videoproduktion nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers. Verpackungskosten werden berechnet.

§ 11 Mängelrügen:
Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware sowie etwa zur Korrektur übersandte Produkte in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht auf den Auftraggeber über, sofern er die Ware schriftlich oder mündlich zur Produktion freigegeben hat. Etwaige Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware unter Angabe vom Gründen schriftlich per Einschreiben/Rückschreiben geltend gemacht werden. Handelsübliche oder geringfügige, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Form, Größe oder Farbe berechtigen nicht zu Beanstandungen. Für mangelhafte Ware leistet die Brunottefilm - Videoproduktion nach ihrer Wahl Ersatz oder Gutschrift und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der Auftraggeber kann der Brunottefilm - Videoproduktion Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht. Mangelhafte Ware ist innerhalb von 14 Tagen ab Auslieferung an die Brunottefilm - Videoproduktion zurückzusenden, zur Vermeidung unnötiger Kosten jedoch nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die beanstandungsfreie Teillieferung für den Auftraggeber erkennbar ohne Interesse sind. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Brunottefilm - Videoproduktion grundsätzlich nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In diesem Fall ist die Brunottefilm - Videoproduktion von jeglicher Haftung befreit, sofern die Brunottefilm - Videoproduktion die Ansprüche an den Zulieferanten an den Auftraggeber abgetreten hat. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Produktionsmenge können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

§ 12 Eigentum und Copyright:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der Brunottefilm - Videoproduktion. Der Auftraggeber darf die Ware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr weiterveräußern. Sämtliche Forderungen aus dem Weiterverkauf von Vorbehaltsware werden bereits jetzt an die Brunottefilm - Videoproduktion abgetreten. Die Brunottefilm - Videoproduktion nimmt die Abtretung hiermit an. Bei Zahlungseinstellung ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich eine Aufstellung über die noch vorhandenen Eigentumsvorbehalte sowie eine Aufstellung der Forderung gegenüber Drittschuldnern nebst Rechnungs-Abschriften zu übersenden. Die Brunottefilm - Videoproduktion steht darüber hinaus an den vom Auftraggeber angelieferten Gegenständen, insbesondere Manuskripte, Rohmaterialien usw. ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu. Die von der Brunottefilm - Videoproduktion zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten und speziell angefertigten Betriebsgegenstände, insbesondere hergestellte Filme, Klischees, Lithographien und Datensätze bleiben, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden, Eigentum von der Brunottefilm - Videoproduktion und werden nicht ausgeliefert.. Eine Schadensersatzpflicht unsererseits für die Löschung von uns erstellter Datensätze ist nicht gegeben. Das Copyright für alle Vertragserzeugnisse, Designs, Entwürfe, Compositings, Fotografien etc. (auch digitaler Art) liegt generell bei der Brunottefilm - Videoproduktion. Es kann unter ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung und gegen Berechnung – hierzu zählt auch eine separate Ausweisung dieser Position auf Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnung - an den Auftraggeber übertragen werden. Die Übertragung der Nutzungsrechte für das Vertragsobjekt an den Auftraggeber berechtigt ihn aber nicht, Bestandteile oder Gestaltungselemente für andere Nutzungen zu verwenden, ohne dafür die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers einzuholen. Verstöße gegen die gesetzlichen und vertraglichen vereinbarten Urheber- und Nutzungsrechte berechtigen die Brunottefilm - Videoproduktion, von anderen mit dem Auftragnehmer geschlossen Verträgen fristlos zurückzutreten und Schadenersatzforderungen gemäß der gültigen Rechtsprechung auf dem Rechtswege geltend zu machen. Die Brunottefilm - Videoproduktion kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat. Zudem darf die Brunottefilm - Videoproduktion mit allen Ertragserzeugnissen Eigenwerbung ohne Einschränkung betreiben.

§ 13 Konkurrenzausschluß und Exklusivrechte:
Die Brunottefilm - Videoproduktion gewährt grundsätzlich keinen Branchen- oder Konkurrenzausschluß. Exklusivrechte an Vertragserzeugnissen können dem Auftraggeber nach Absprache und gegen Berechnung eingeräumt werden.

§ 14 Haftung:
Der Auftraggeber haftet allein für die Verletzung der Urheberrechte Dritter. Der Auftraggeber hat die Brunottefilm - Videoproduktion von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen. Die Brunottefilm - Videoproduktion haftet nicht für die rechtliche/wettbewerbsrechtliche Richtigkeit von inhaltlichen Bestandteilen, Produkt- oder Werbeaussagen und ist hierzu in keinem Fall zur rechtlichen Beratung befugt oder verpflichtet. Sollte vom Auftraggeber eine rechtliche Prüfung von Vertragsprodukten ausdrücklich gewünscht werden, haftet der Auftragnehmer für das Ergebnis der rechtlichen Prüfung nicht. Die durch die rechtliche Prüfung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für eventuelle Abmahnungen Dritter gegen die Brunottefilm - Videoproduktion oder rechtliche Verfügungen gegen dessen Vertragsprodukte oder deren Inhalt haftet der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt der Brunottefilm - Videoproduktion ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei. Im übrigen haftet die Brunottefilm - Videoproduktion für die Durchführung und Erfüllung des Auftrages nach den gesetzlichen Kauf- oder Werkvertragsvorschriften.

§ 15 Erfüllungsort und Gerichtstand:
Erfüllungsort für alle sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Verbindlichkeiten ist der eingetragene Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. Bei Auftraggebern mit Sitz im Ausland gelten die Bestimmungen des EU-Handelsrechts.

Stand: Januar 2024

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